Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – IL TORO Eventlocation

Stand: 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen in der Eventlocation IL TORO.
Mit der Buchung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

2. Reservierungsgebühr, Buchung & Rücktritt

2.1 Reservierungsgebühr

Mit der Buchung ist eine Reservierungsgebühr zu leisten.
Diese dient der verbindlichen Blockierung des Veranstaltungstermins sowie der Abgeltung bereits erbrachter Leistungen, insbesondere:

  • persönliche Beratung und Veranstaltungsplanung

  • organisatorischer und administrativer Aufwand

  • Beauftragung und Disposition von Catering-Leistungen

  • Einteilung von Service- und Barpersonal über eine Partnerfirma

  • Beauftragung der Endreinigung

Durch die Terminblockierung entstehen IL TORO zudem Opportunitätskosten, da aufgrund der regelmäßig hohen Nachfrage andere Anfragen für denselben Termin nicht angenommen werden können.

Die Reservierungsgebühr ist daher nicht rückerstattbar, auch im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtdurchführung der Veranstaltung.

Eine Umbuchung auf einen Ersatztermin oder ein anderes Event ist nach Verfügbarkeit möglich; die Reservierungsgebühr wird dabei angerechnet.

2.2 Verbindlichkeit der Buchung

Eine Buchung gilt als verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt wurde.

2.3 Stornobedingungen

Im Falle einer Stornierung gelten folgende Bedingungen:

  • bis 90 Tage vor dem Event:
    keine weiteren Kosten, die Reservierungsgebühr bleibt einbehalten

  • 89 bis 50 Tage vor dem Event:
    50 % des vereinbarten Gesamtpakets,
    mindestens jedoch € 40,– netto pro Person

  • ab 49 Tagen vor dem Event:
    80 % des vereinbarten Gesamtpakets,
    mindestens jedoch € 60,– netto pro Person

3. Speisen & Getränke

Die Verpflegung erfolgt ausschließlich über IL TORO oder deren Partner.
Ausnahmen (z. B. Torten) bedürfen der mündlichen Zustimmung.

4. Haftung

Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände der Gäste übernimmt IL TORO keine Haftung.

5. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

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